Steuerrecht für Start-ups

Steuerrecht stellt Start-ups häufig vor Herausforderungen, denn neben den Schwierigkeiten des Aufbaus einer korrekten Buchhaltung gilt es auch das angestrebte Geschäftsmodell steuerrechtlich zu überprüfen und – ganz allgemein ausgedrückt – steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Gerade hinsichtlich der Umsatzsteuer lauern vor allem im Bereich des Versandhandels und des Onlinegeschäfts viele Fallstricke. Besondere Beachtung ist hier dem Handeln mit Waren oder Dienstleistungen in der EU oder sogar in Drittländern zu schenken. Hier gibt es verschiedene umsatzsteuerliche Besonderheiten, welche richtig umgesetzt werden müssen.

Ein weiterer steuerlicher Fallstrick sind verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen. Hier ist zu beachten, dass diese in der Körperschaftsteuer zu berücksichtigen sind. Was genau beachtet werden muss und welche Folgen es sich mit sich bringt, wenn diese nicht beachtet werden, ist je nach Situation unterschiedlich. Hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Beim Aufbau Ihrer Buchhaltung, der Findung der richtigen Buchhaltungsmethode und dem Reporting und Controlling durch monatliche Auswertungen sowie bei der Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung unterstützen wir Sie gerne. In der Buchhaltung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seinen Gewinn zu ermitteln: Zum einen die doppelte Buchführung (Bilanz) und zum anderen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Welche Methode der Buchhaltung ein Unternehmen anwenden muss, hängt von drei wesentlichen Kriterien ab. Diese sind: Die Rechtsform, ob ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist sowie welchen Jahresumsatz und Jahresüberschuss das Unternehmen erwirtschaftet.

Gemeinsam können wir auch einen Workflow aufbauen, sodass ihr Unternehmen in buchhalterischen Angelegenheiten einwandfrei läuft. Ihr Ansprechpartner ist Steuerberater Markus Kleer.