ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN
- Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Mandatsbedingungen haben für alle Leistungen der Kanzlei Müller, Altmeyer & Partner, Rechtsanwälte, PartGmbB, Beethovenstraße 13, 66111 Saarbrücken, Beethovenstraße 13, 66111 Saarbrücken, Gültigkeit, insbesondere für die Geschäftsbesorgung, die Prozessführung sowie die Erteilung von Gutachten und/oder Rechtsauskünften.
- Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten, soweit der Mandant Unternehmer ist.
- Abweichungen von den Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich zu.
- Gegenstand der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigen Verantwortung prüfen zu lassen. - Mandatsbearbeitung, Korrespondenz per E-Mail, mündliche Auskünfte; maßgebliches Arbeitsergebnis
- Die Mandatsbearbeitung erfolgt durch uns aufgrund der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften. Die berufsrechtlichen Regelungen sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), normiert. Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de, dort unter den Stichworten Berufsrecht/Berufsregeln.
- Zur Beschleunigung der Auftragsbearbeitung werden wir, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen mit Ihnen (und ggf. Dritten) auf elektronischem Wege ohne gesondertes Verschlüsselungsverfahren Informationen und Dokumente austauschen. Soweit Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigen Sie jederzeit widerruflich ein, dass wir Ihnen ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden dürfen. Sollten Sie einen unverschlüsselten Datenaustausch per E-Mail nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie sichern insoweit zu, dass nur Sie oder von ihnen beauftragte Personen Zugriff auf das E-Mail-Postfach haben und dass Sie Posteingänge regelmäßig überprüfen. Sie sind verpflichtet uns darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Postfach nur unregelmäßig auf Posteingänge überprüft wird oder E-Mailsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Ihnen ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit Sie zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzen und deren Einsatz wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit.
- Wir weisen darauf hin, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Sie werden daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen Ihres E-Mail-Programms anpassen
- Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Maßes und außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernehmen wir keine Haftung für evtl. Schäden, die Ihnen oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen. Sofern Sie dies wünschen, können vertrauliche Daten über einen verschlüsselten Cloud-Service ausgetauscht werden. Sollten Sie dies wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
- Mündlich erteilte Auskünfte sind nur dann maßgeblich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Nur das von uns als Endfassung unserer Arbeitsergebnisse (Berichte, Gutachten etc.) bezeichnete Dokument ist maßgeblich für die Erfüllung unserer Verpflichtung aus einem Auftrag.
- Einschaltung anderer Kanzleien und externer Übersetzer
- Soweit zur Erfüllung unseres Auftrages notwendig, werden wir in Ihrem Auftrag und nachdem wir Sie zuvor informiert haben – oder bei kleineren Anfragen im Wege des Unterauftrags – andere Rechtsanwalts- und/oder Steuerberaterkanzleien einschalten. Im Hinblick auf den Austausch von Informationen über ein uns erteiltes Mandat entbinden Sie uns und die anderen Kanzleien untereinander von den jeweiligen Verschwiegenheitspflichten.
- Übersetzungen führen wir entweder mit eigenen Übersetzern durch oder schalten mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Namen oder im Unterauftrag externe Übersetzer ein. Sie entbinden uns und die externen Übersetzer von den jeweiligen Verschwiegenheitspflichten.
- Mitwirkungspflichten/ Pflichten des Mandanten
- Sie stellen uns auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Ausführung eines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und setzen uns von allen Vorgängen und Umständen wahrheitsgemäß in Kenntnis, die für die Erledigung eines Auftrags von Bedeutung sein können.
- Sie werden während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit uns mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
- Sie unterrichten uns, wenn Sie Ihre Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechseln oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sind.
- Sie werden die von uns übermittelten Schreiben, Entwürfe und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
- Soweit Sie uns auch dazu beauftragen, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden wir Ihrerseits von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Sie sind unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
- Sie sind verpflichtet, auf unsere Anforderung hin einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.
- Weitergabe unserer Arbeitsergebnisse
- Unsere Beratungsleistungen werden allein im Rahmen unseres Auftragsverhältnisses mit Ihnen erbracht. Daher dürfen unsere Gutachten und sonstigen fachlichen Stellungnahmen – auch im Falle elektronischer Versendung – ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Ihre sowie die Mitarbeiter der mit dem Auftraggeber im Sinne des § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen ist erlaubt, soweit diese zur Erfüllung des Zwecks eines Auftrags hiervon Kenntnis erlangen müssen. Eine Weitergabe an Dritte ist ebenfalls zulässig, sofern der jeweilige Dritte vor der Weitergabe eine gültige und verbindliche, von uns für angemessen erachtete Haftungsfreistellungserklärung oder eine Weitergabevereinbarung unterzeichnet und an uns übergeben hat. Wir können in einer Weitergabevereinbarung regeln, dass sämtliche Ansprüche, die von dritten Empfängern in Folge dieser Weitergabe gegen uns erhoben werden, in der mit Ihnen vereinbarten Haftungshöchstsumme enthalten sind.
- Sie können unsere Gutachten und Stellungnahmen auch an Ihre anderen Berater weitergeben, soweit diese von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Eine Weitergabe kann auch erfolgen, soweit Sie hierzu kraft gesetzlicher, unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer gerichtlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet sind. Soweit rechtlich zulässig, sind wir von derartigen Weitergaben unverzüglich, möglichst vorab, schriftlich zu unterrichten.
- Sie werden keine elektronisch übersandten Arbeitsergebnisse ohne unsere schriftliche Einwilligung ändern.
- Datenschutz
- Verantwortliche der von uns erhobenen personenbezogenen Daten sind wir, Müller, Altmeyer & Partner, Rechtsanwälte, PartGmbB, Beethovenstraße 13, 66111 Saarbrücken. Zuständiger Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Pikolleck, pikolleck@map-rechtsanwaelte.de.
- Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir folgende Informationen:
- Anrede, Vorname, Nachname,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind
- Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
- zur Prüfung der Vorlage eines Interessenkonfliktes und zur Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten, soweit wir hierzu nach den Vorschriften zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind,
- um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können;
- um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung;
- zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
- Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.
- Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
- Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
- Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
- Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.
- Datenverarbeitung bei Zoom Videokonferenzen:
Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Videokonferenzen, Telefonkonferenzen, Onlinemeetings, und/oder Webseminare durchzuführen (nachfolgend: „Videokonferenzen“). „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., mit Sitz in den USA. Bei der Nutzung von „Zoom“ werden die nachgenannten Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Datenverarbeitung hängt dabei unter anderem davon ab, welche Angaben zu personenbezogenen Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einer Videokonferenz machen.
Die folgenden personenbezogenen Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:
Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild (optional), Abteilung (optional)
Konferenz-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen
Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.
Bei telefonischer Einwahl: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einer Videokonferenz die Chat-, Fragen- oder Umfragefunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese in der Videokonferenz anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.
Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.Umfang der Verarbeitung:
Wenn wir Videokonferenzen aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das vorab transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webseminaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Seminar-Teilnehmern verarbeiten. Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über Videokonferenzen (Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.
„Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland (USA) statt. Wir haben mit der Zoom Video Communications, Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht.
Ein angemessenes Datenschutzniveau ist zum einen durch die „Privacy Shield“-Zertifizierung der Zoom Video Communications, Inc., zum anderen aber auch durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.Rechtsgrundlagen:Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von Videokonferenzen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von Videokonferenzen. - Ihre Rechte:
Sie haben das Recht:- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
- Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an lahann@map-rechtsanwaelte.de
- Vergütung
- Die für einen Auftrag geschuldete Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
- Bei Vergütungsvereinbarungen nach Zeitaufwand sind auch Reisezeiten zu vergüten, wobei die zeitlich günstigste Form der Anreise gewählt werden soll. Soweit möglich, werden Reisezeiten zur Bearbeitung des konkreten Mandats oder anderer Angelegenheiten genutzt. Lassen sich bei einer Reise mehrere Termine miteinander verbinden, werden Zeitaufwand und Reisekosten anteilig abgerechnet.
- Jede Schätzung unserer voraussichtlichen Vergütung stellt unsere bestmögliche Vorabbeurteilung des voraussichtlich anfallenden Aufwands für die Bearbeitung eines Mandats oder eines Teils davon auf der Basis der uns zum relevanten Zeitpunkt bekannten Informationen dar. Eine solche Schätzung ist nicht als Höchstbetrag unserer Vergütung oder als Festpreis zu verstehen.
- Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen erfolgt auf der Grundlage der für uns erkennbaren Umstände. Werden uns nachträglich neue, veränderte oder uns unverschuldet unbekannt gebliebene Umstände bekannt, die die Kalkulation des Pauschalhonorars wesentlich beeinflussen, zeigen wir Ihnen dies unverzüglich an. Wir haben dann einen Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Pauschalvergütung. Im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Auftrags, für den eine Pauschalvergütung vereinbart ist, ist diese anteilig entsprechend dem zum Kündigungszeitpunkt erfolgten Bearbeitungsstatus geschuldet.
- Bei ein und demselben Auftragsverhältnis sind mehrere Mandanten uns als Gesamtschuldner zur Zahlung der Vergütung nach der Vergütungsvereinbarung verpflichtet.
- Die Vergütung und Auslagen nach der Vergütungsvereinbarung werden monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir sind zur Anforderung eines angemessenen Honorarvorschusses berechtigt.
- In gerichtlichen Verfahren und wenn ein Ersatzanspruch gegen Dritte zusteht, wird unsere Vergütung in gleicher Weise wie in der Vergütungsvereinbarung genannt, berechnet, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle einer Kostenerstattung durch den Gegner, einen Verfahrensbeteiligten oder die Staatskasse, wird regelmäßig keine höherer als die gesetzliche Vergütung erstattet. Allerdings besteht gemäß § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG bei Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten in erster Instanz kein Kostenerstattungsansprung der obsiegenden Partei.
- Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde oder solange unsere Angebote zum Abschluss der Vergütungsvereinbarung nicht angenommen ist, berechnen wir unsere Vergütung ausschließlich nach dem Gegenstandswert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind berechtigt unsere Vergütung nach dem RVG zu berechnen, wenn die Vergütungsvereinbarung unwirksam ist oder angefochten wird und die Vergütung nach RVG voraussichtlich höher als das sich nach der Vergütungsvereinbarung ergebende Honorar ausfällt.
- Sämtliche Vergütungen und Auslagen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Alle Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eingehende Geldbeträge werden zur Tilgung der jeweils ältesten Forderung verwendet.
- Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Ansprüchen aus der Vergütungsvereinbarung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht beziehen sich auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche aus der Vergütungsvereinbarung treten Sie an uns bereits jetzt sämtliche Ansprüche auf Ersatz von Vergütung und Kosten ab, die in dem Zusammenhang mit den von der Vergütungsvereinbarung erfassten Auftragsverhältnissen derzeit oder zukünftig gegen Dritte zustehen.
- Beendigung, Kündigung
Diese Mandatsvereinbarung kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung durch Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden. Wir werden jedoch nie zur Unzeit kündigen.
- Textform
Jegliche Änderung oder Aufhebung der Mandats- und Vergütungsvereinbarung einschließlich dieser Klausel bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland
- Vor Anrufung der Gerichte werden sich die Parteien um eine gütliche Beilegung einer zwischen ihnen evtl. bestehenden Auseinandersetzung bemühen. Hierfür ist eine Frist von 60 Tagen ab demjenigen Zeitpunkt vorgesehen, zu welchem die eine Partei der anderen zum ersten Mal in Textform mit hinreichender Konkretisierung des Anspruchsgrundes ihre Absicht mitteilt, Ansprüche gegen sie geltend machen zu wollen.
- Sofern Sie ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem uns erteiltem Auftrag Saarbrücken. Wir sind nach unserer Wahl aber berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
- Hinweise nach VSBG und ODR-Verordnung
Der Mandant wurde nach § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig ist. Die Rechtsanwälte Müller, Altmeyer & Partner, Rechtsanwälte, PartGmbB sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Bei Dienstleistungsverträgen, die online zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung auf der Online- Streitbeilegungsplattform (OS Plattform) der EU.
- Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.