Arbeitsrecht und Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiter sind das wesentliche Kapital eines jeden Unternehmens. Der rechtlich korrekte, faire, aber auch streitvermeidende Umgang mit Arbeitnehmern basiert auf ausgewogenen Arbeitsverträgen, die motivierend wirken und trotzdem die notwendigen Interessen des Unternehmens klar formulieren. Gerade Start-ups, die oftmals nur über eine eingeschränkte Finanzkraft verfügen und deshalb auf Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zurückgreifen wollen, unterstützen wir beim Aufsetzen rechtlich korrekter und marktüblicher virtueller Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

Wir beraten Sie bei der Festlegung der eigenen arbeitsrechtlichen Standards, bei der Entscheidung über Vergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, vertreten Sie aber auch bei der Kündigung von Mitarbeitern und – sofern erforderlich – auch vor den Arbeitsgerichten in arbeitsgerichtlichen Streitverfahren.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Oliver Pikolleck.