Arbeitnehmererfindungsrecht

Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschende Unternehmen bedürfen eines professionellen Umgangs mit dem Arbeitnehmererfinderrecht, bei Hochschulen einschließlich der Besonderheiten des Hochschulerfinderrechts nach § 42 ArbnErfG.

Wir beraten Sie von der Erfindungsmeldung, über die Inanspruchnahme einer Erfindung bis hin zur Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung und des korrekten Umgangs mit Arbeitnehmererfinderrechten.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Tilmann Lahann.