Übertragungs- und Lizenzverträge
Technologietransfer beruht auf der Übertragung von gewerblichen Schutzrechten oder Einräumung von Nutzungsrechten durch Abschluss von Lizenzverträgen über Know-how, Urheberrechten, Patentanmeldungen oder anderen gewerblichen Schutzrechten.
Wir unterstützen Sie beim Abschluss von Übertragungs- und Lizenzverträgen, verhandeln Lizenzierungsklauseln, sichern Ihre Interessen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung über die Erfüllung der Vertragspflichten, einer Kündigung des Vertrages oder der Insolvenz eines Vertragspartners.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Tilmann Lahann.